Die Fraktion Die Linke hatte einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem Reiche und vor allem Unternehmer – egal wie viel Umsatz – lückenlos spätestens nach drei Jahren geprüft werden sollen. Handwerksbetriebe können nun aufatmen. Dieses Gesetzesvorhaben zur dauerhaften Betriebsprüfung wurde abgelehnt.
Die gängige Praxis der Deutschen Rentenversicherung hatten sich die Politiker der Fraktion Die Linke wohl zum Vorbild genommen. Diese prüft lückenlos alle vier Jahre die Höhe der geleisteten Sozialabgaben. Doch mit ihrem Entwurf zu einer lückenlosen Betriebsprüfung aller Reichen und aller Unternehmer scheiterten sie. Der einfache Grund: Die bisher rund 15.000 Betriebsprüfer in der Finanzverwaltung, die sich in Deutschland tummeln und in den Betrieben jedes Jahr nach dem Rechten sehen, müssten um 190.000 neue Prüfer aufgestockt werden. Ein Vorhaben das nicht finanzierbar ist. Deshalb wurde nun das Gesetzesvorhaben im Bundestag gestoppt.
Wann mit einer Betriebsprüfung gerechnet werden muss
Mit einer Betriebsprüfung müssen Handwerksbetriebe rechnen, wenn die Zahlen in der Steuererklärung nicht passen (niedrige Umsätze – hohe Ausgaben), oder wenn nicht alle Einnahmen aufgezeichnet wurden (kommt durch Kontrollmaterial ans Licht). Eine Betriebsprüfung ist aber auch nach dem Zufallsprinzip denkbar. Kleine und mittelständische Betriebe bekommen demnach alle 15 bis 30 Jahre Besuch vom Finanzamt.
Steuertipp: Beim Finanzamt als Großbetriebe eingestufte Handwerksbetriebe werden schon heute lückenlos geprüft. Dass eine Betriebsprüfung ansteht, verrät ein Blick in den Einkommens- bzw. Körperschaftsteuerbescheid. Steht dort "nach § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" ist mit einer Betriebsprüfung für dieses Jahres zu rechnen. dhz
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