Steuer aktuell Lohnsteuer: Geänderte Ablaufpläne und Merkblatt zur Steuerklassenwahl

Durch das "Gesetz zum Abbau der kalten Progression" wurde der Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2013 angehoben. Aus diesem Grund musste das Bundesfinanzministerium die Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für 2013 und das Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2013 anpassen.

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Seit dem 1. Januar gilt nun ein Grundfreibetrag 8.130 Euro/16.260 Euro (ledig/verheiratet) statt dem bisherigen Wert von 8.004 Euro/16.008 Euro (ledig/verheiratet).  Die geänderten Infoschreiben zur Lohnsteuer 2013 beinhalten nun den erhöhten Grundfreibetrag und sind im Internet im Portal des Bundesfinanzministeriums abrufbar.

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Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2013Klicken Sie hier .
Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2013Klicken Sie hier .

Die geänderten Programmablaufpläne zum Lohnsteuerabzug 2013 sind spätestens ab 1. April 2013 anzuwenden. Dadurch klettert das Nettogehalt also erstmals im April 2013 aufgrund des höheren Grundfreibetrags. Die bisher veröffentlichten Programmablaufpläne 2013 (bekannt gegeben am 19.11.2012, BStBl I S. 1125) verlieren ihre Gültigkeit. Der Lohnsteuerabzug für die Monate Januar 2013 bis März 2013 ist zu berichtigen.

Tipp: Arbeitgeber sollten Ihre Mitarbeiter zudem auf das neue Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2013 hinweisen. Denn durch die clevere Wahl der Steuerklassenkombination können Arbeitnehmer ihr monatliches Nettogehalt deutlich erhöhen. dhz

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