BGH-Urteil zu Lebensversicherung Lebensversicherung kann auch nach Jahren widerrufen werden

Kunden können ihre Lebensversicherungen unter Umständen noch nach Jahren widerrufen und ihr Geld zurückfordern. Warum trotzdem nicht vorschnell gehandelt werden sollte.

Betroffen von der BGH-Entscheidung sind Verträge, die zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. - © Foto: Jeanette Dietl/Fotolia

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe kann eine Lebensversicherung dann widerrufen werden, wenn Kunden bei Vertragsschluss nicht umfassend über ihre Rechte aufgeklärt worden sind.

"Sie sollten Ihre Police aber jetzt nicht vorschnell widerrufen", empfiehlt Martin Oetzmann vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Denn noch ist nicht entschieden, wie viel Geld den Kunden dann wirklich ausgezahlt werden muss. Betroffen von der BGH-Entscheidung sind Verträge, die zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden.

Frage der Verjährungsfrist muss geklärt werden

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, an das der Fall zurückgewiesen wurde, müsse sich jetzt noch mit der Frage der Verjährungsfrist befassen, erklärte Oetzmann. Entscheiden die Richter, dass der Anspruch auf Rückzahlung eingezahlter Beiträge nach drei Jahren verjährt, stehen Kunden bei einem Widerruf im Zweifel schlecht da. "Haben Sie zum Beispiel 17 Jahre lang eingezahlt, aber bekommen am Ende nur die Beiträge für drei Jahre zurück, lohnt sich das nicht", sagt Oetzmann Daher sollten Betroffene vor einem Widerruf den weiteren Verlauf des Rechtsstreits abwarten.

Das Grundsatzurteil hat nach Einschätzung von Anwälten und Verbraucherschützern Signalwirkung für Tausende Fälle, in denen bereits Verfahren vor den Gerichten anhängig sind. meh/dpa