Leben gleichgeschlechtliche Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen, steht diesen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (Az.: 2 BvR 909/06) die Zusammenveranlagung zu. Bundestag und Bundesrat stimmten daraufhin dem Gesetzentwurf zur "Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 7.5.2013 (BT-Drucks. 17/13870)2" zu. Das sind die steuerlichen Auswirkungen, von denen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft profitieren:
- Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht für alle noch nicht bestandskräftigen Veranlagungen die Zusammenveranlagung seit dem Jahr 2001 zu.
- Damit sind nur diejenigen für die Vergangenheit begünstigt, die Einspruch gegen ihre Einkommensteuerbescheide eingelegt haben, die noch gar keine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben oder deren Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO stehen.