Steuer aktuell Lebensmittelspenden: Umsatzsteuerfrei, aber ....

Für Lebensmittelspenden an Tafel oder andere Einrichtungen müssen Unternehmer nun keine Umsatzsteuer mehr ans Finanzamt bezahlen. Darauf einigten sich Bund und Länder. Doch einen Haken hat dieses Steuergeschenk. Spendenbescheinigungen sind damit nämlich tabu.

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Dass aus Billigkeitsgründen keine Umsatzsteuer mehr auf Lebensmittel anfällt, begründet die Finanzverwaltung damit, dass vergängliche Lebensmittel, die an Tafel oder andere Einrichtungen für Bedürftige gespendet werden, nach Ladenschluss nur noch null Euro wert sind. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass auch keine Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt und vom Gewinn abgezogen werden dürfen. Denn die Lebensmittel sind ja im Moment des Spendens nichts mehr wert.

Keine Auswirkung auf Eigenverbrauch

Die Finanzverwaltung legt für Händler und Produzenten von Lebensmitteln jedes Jahr bestimmte Sachbezugswerte fest, die Unternehmer für die Entnahme von Lebensmitteln für den eigenen Gebrauch versteuern müssen. Dass Lebensmittel nach Ladenschluss nur null Euro wert sind, gilt aber nur in Bezug auf Lebensmittelspenden und nicht auch für die Versteuerung der Entnahmen.

Tipp: Unternehmer sollten also künftig mehr Lebensmittel spenden und nicht mehr verkaufbares Brot nicht einfach entsorgen. Im Gegenteil: Sie sparen sich beim Spenden sogar noch die Entsorgungskosten. dhz

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