EU-Verordnung Lebensmittelbetrug: Regelkontrollen bleiben kostenfrei

Umetikettiert, unhygienisch, unkontrolliert: Die EU geht gegen Lebensmittelbetrug und unsichere Produktionsbedingungen vor. Die Mitgliedsstaaten haben einer neuen Kontrollverordnung zugestimmt. Neue Pflichtgebühren soll es nicht geben.

Fleisch, Brot oder Torten: Lebensmittelkontrollen bleiben für Betriebe im Regelfall kostenfrei. Nur wenn Mängel gefunden werden, muss gezahlt werden. - © Gerhard Seybert/Fotolia.com

Gut drei Jahre ist es her, dass der Pferdefleischskandal viele Verbraucher ekeln ließ und die Politik versprach, neue Vorschriften für Lebensmittelbetriebe zu schaffen. Mehr und intensivere Kontrollen sollte es geben.

Gut zwei Jahre ist es her, dass dann über die Kosten der Kontrollen diskutiert wurde und sich das Handwerk vehement dagegen ausgesprochen hatte, dass die Betriebe für die Regelkontrollen aufkommen sollen. Die EU-Kommission hatte damals einen entsprechenden Vorschlag auf den Tisch gelegt.

Bis dahin war es so geregelt, dass Lebensmittelkontrolleure nur dann Gebühren erheben durften, wenn es einen konkreten Anlass für eine Kontrolle gab oder wenn tatsächlich Mängel aufgedeckt wurden. Auch Nachkontrollen waren kostenpflichtig. Regelkontrollen kosteten Betriebe dagegen nichts und wurden aus Steuermitteln beglichen.

Wer bezahlt künftig die Lebensmittelkontrollen?

Nach langen Verhandlungen konnte die geplante Änderung der Finanzierung dann jedoch gekippt werden und die EU-Kommission ließ den Mitgliedsstaaten weiterhin freie Hand. Deutschland blieb vorerst bei der alten Kostenaufteilung.

Nun liegt eine neue EU-Kontrollverordnung vor. Europaparlament und Rat müssen noch zustimmen, aber großer Widerstand ist nicht zu erwarten. Die Mitgliedsstaaten haben bereits zugestimmt und feiern einen Fortschritt in Sachen Lebensmittelsicherheit.

"Mit der neuen Verordnung verbessern wir EU-weit die Lebensmittelsicherheit und rücken den Schutz vor Lebensmittelbetrug stärker in den Fokus. Wir schaffen den Rahmen für amtliche Kontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette", teilte Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) mit.

Wie soll Lebensmittelbetrug künftig verhindert werden?

Auf Anfrage der Deutschen Handwerks Zeitung gab sein Ministerium nun erst einmal Entwarnung, dass durch die neue Verordnung eventuell auch die Finanzierung der Betriebskontrollen wieder zur Debatte steht. Denn derzeit gibt es in Deutschland zu wenige Kontrollen. Es fehlt an Personal. "Mit dem vorhandenen Personal können nur knapp 45 Prozent der registrierten Betriebe kontrolliert werden", sagte die  Vorsitzende des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure, Anja Tittes, erst kürzlich dem Tagesspiegel .

Doch die Kontrollkosten deshalb den Betrieben aufzubürden, ist derzeit kein Thema. "Der aktuelle Regelungstext sieht keine Einführung neuer Pflichtgebühren vor", bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums. Damit bleibe der Status Quo des derzeit geltenden Gebührenrechts gewahrt. Grundsätzlich liegt die Entscheidung, ob Gebühren bei Regelkontrollen erhoben werden, in Deutschland in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Neuerungen durch die neue EU-Verordnung soll es trotzdem geben: Im Fokus steht dabei die europaweite Bekämpfung von Lebensmittelbetrug. EU-weit soll die Ausbildung der Kontrolleure auf ein einheitliches Niveau gebracht werden. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten verbessert werden.  Die Bekämpfung von grenzübergreifenden Verstößen soll erleichtert werden.  jtw