Betriebe, die Arbeitslose einstellen, können durch ein neues Gesetz Hilfen bekommen. Ab dem 1. April 2012 gilt unter anderem das Praktika von Landzeitarbeitslosen in Betrieben länger gefördert werden. Alle relevanten Änderungen auf einen Blick.
Zum 1. April 2012 tritt das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in Kraft. Für Unternehmen sind folgende Änderungen interessant:- Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kommt: Ein Arbeitsloser kann damit selbst eine konkrete Maßnahme auswählen. Der Berufsberater analysiert mit ihm seine Defizite. Wo der Arbeitslose dann einen Kurs besucht, kann er selbst auswählen. Daneben kann er auch eine private Arbeitsvermittlung beauftragen.
- Kennenlernpraktika zwischen Betrieben und Arbeitslosen werden länger gefördert. Die Bundesagentur zahlt nun sechs Wochen lang weiter ihre Leistungen, wenn ein Arbeitsloser praktische Erfahrungen bei einem Unternehmen sammelt. Langzeitarbeitslose und junge Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen haben teilweise die Möglichkeit Praktikumsanteile bis zu zwölf Wochen zu absolvieren.
- Die Hilfen zur Vermittlung von Schulabgängern in Unternehmen wird bundesweit ausgeweitet. Das Modell der Berufseinstiegsbegleitung unterstützt den Übergang von Schulabsolventen in die Lehre.
- Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen und berufsvorbereitende Bildungs-maßnahmen sollen betriebsnaher werden. Es entfällt die zeitliche Begrenzung für betriebliche Praktika. Die Schüler können je nach individuellem Bedarf zeitlich unbegrenzt in Unternehmen praktische Erfahrung sammeln.
- Ab 1. April zahlt die Bundesagentur für Arbeit auch für eine sozialpädagogische Begleitung in Jugendwohnheimen. Anspruch haben alle minderjährigen Auszubildenden, die die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
- Die institutionelle Förderung von Jugendwohnheimen ist nun wieder möglich. Dabei sind der Auf- und Umbau, die Erweiterung und die Ausstattung von Jugendwohnheimen förderungsfähig. Bildungsträger, die über ein Jugendwohnheim verfügen, können durch Darlehen und Zuschüsse gefördert werden, wenn dadurch eine dauerhafte Eingliederung in Beschäftigung gewährleistet ist und die Träger oder Dritte sich in angemessenem Umfang an den Kosten beteiligen.
- Mehr Menschen können eine Förderung zur beruflichen Weiterbildung bekommen. Maßgeblich für die Förderung ist die Neuerung bei zur Berechnung der Berufsentfremdung. Wer beispielsweise drei Jahre eine Auszeit genommen hat, um sich um die Familie zu kümmern und danach ein Jahr in einer anderen Branche tätig war, bekommt nun eine Förderung für die Weiterbildung in seinem eigenen Beruf. Bisher war nur die Tätigkeit in anderen Branchen anrechnungsfähig. Nun zählen auch Zeiten, in denen die Arbeitskraft arbeitslos war, Kinder aufgezogen oder Angehörige gepflegt hat.
In Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigtenwird der Kreis der förderungsberechtigten Arbeitnehmern stark erweitert. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 50 Prozent der Lehrgangskosten. Bei älteren Beschäftigten zahlt sie nun sogar die komplette Fortbildung. - Bis zu 75 Prozent der Kosten kann ein Arbeitgeber zukünftig bei der Einstellung eines Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen von der Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsagentur feststellt, dass der Arbeitslose nicht anders hätte integriert werden können. Der Zuschuss wird innerhalb von fünf Jahren maximal für zwei Jahre gewährt.
- Sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei Berufsausbildung und –vorbereitung,
- Ausbildungsbonus,
- Eingliederungsgutschein,
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
- Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante. cg
