Sie möchten steuerlich immer auf dem Laufenden sein? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir stellen Ihnen jeden Freitag Kurzmeldungen mit den interessanten Steuerinfos der Woche zusammen. Sind Sie steuerlich beraten, nutzen Sie dieses Infos für ein effektiveres Gespräch mit Ihrem Steuerberater.
Ebay: Sie sind als Kleinunternehmer nach § 19 UStG erfasst und das Finanzamt verlangt bei Versteigerungen über Ebay dennoch Umsatzsteuer von Ihnen? Kein Einzelfall. Was es damit aus sich hat, verrät der neue Infodienst "Steuern im Handel". Ein Gratisheft mit dem Ebay-Praxisbeitrag kann unter sh.iww.de bestellt werden.
Branchenspezial: Die Deutsche Handwerks Zeitung schaut steuerlich hinter die Kulissen und stellt in jeder Ausgabe die steuerlichen Besonderheiten bestimmter Handwerksbetriebe vor (Fotografen, Goldschmiede, Friseure, Kosmetiker, Schornsteinfeger). Sie können im Internet Merkblätter dazu herunterladen. Soll auch Ihre Branche steuerlich beleuchtet werden, dann melden Sie sich bei uns per E-Mail: kontakt@deutsche-handwerk-zeitung.de .
Vorsicht vor Mails des Finanzamts: In einer Pressemitteilung weist das Finanzamt auf betrügerische Mails mit Absender ELSTER oder Bundeszentralamt hin. Der Anhang sollte auf keinen Fall geöffnet werden und es sollten keine Angaben zu Kontoverbindungen erteilt werden (Bayerisches Landesamt für Steuern, PM v. 8.6.2012).
Fahrtenbuch: Nachträgliche Aufzeichnungen sind unzulässig. Sind die Aufzeichnungen eines Fahrtenbuchs unvollständig, ist es das Fahrtenbuch insgesamt steuerlich unwirksam. Das gilt selbst dann, wenn die Namen der angefahrenen Kunden nachträglich durch ein Auftragsbuch ergänzt werden können (BFH, Urteil v. 1.3.2012 - VI R 33/10). dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
