Gesetzliche Krankenversicherung Krankenkassen: Bei Wechsel mehrere Hundert Euro sparen

Seit Jahresbeginn stehen die gesetzlichen Krankenkassen durch die Zusatzbeiträge im Preiswettbewerb. Wechseln und mehr als 600 Euro im Jahr sparen kann fast jeder Versicherte. Doch sie müssen sich beeilen.

Wer bis Ende Januar vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, kann beim Wechsel des gesetzlichen Krankenversicherers mehrere Hundert Euro sparen. - © Foto: iStock

Aktuell ziehen 14 Prozent der Versicherten einen Wechsel in Erwägung. Das zeigt eine Umfrage des Vergleichsportal Verivox. Nahezu jeder der 53 Millionen gesetzlich Versicherten kann sich ab sofort einen neuen Anbieter suchen. Dazu können sie ihre Krankenkasse entweder regulär kündigen oder von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Sonderkündigungen bis Ende Januar

Demzufolge können Versicherte regulär kündigen, wenn sie mindestens 18 Monate bei einem Anbieter sind und sich nicht für einen Wahltarif entschieden haben. Den übrigen steht ab Januar 2015 überwiegend ein Sonderkündigungsrecht zu, da fast alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag eingeführt haben. Lediglich Versicherte mit dem Wahltarif "Krankengeld" hätten keine Möglichkeit zu kündigen.

Laut Verivox ist es Versicherten jederzeit möglich, regulär zu kündigen. Eine Sonderkündigung wegen des Zusatzbeitrags müssen Versicherte allerdings bis Ende Januar 2015 vornehmen. Die Kündigung wird dann zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Ein Versicherter, der im Januar kündigt, wechselt also zum 1. April in die neue Kasse.

Tarifvergleich online vornehmen

Wie das Vergleichsportal weiter mitteilt, darf keine gesetzliche Krankenkasse einen Antrag von Vorerkrankungen ablehnen. Allerdings seien viele Krankenkassen nur in bestimmten Bundesländern tätig. Um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, müsse der Versicherte in dessen Tätigkeitsgebiet leben oder arbeiten.

Anbieter mit besonders niedrigen Zusatzbeiträgen seien aber oft nur regional tätig. "Ein Tipp: Wer in einem Bundesland lebt und in einem anderen arbeitet, sollte einen Krankenkassenvergleich im Internet für beide Bundesländer durchführen", so Verivox-Geschäftsführer Wolfgang Schütz. Der Verbraucher fände so manchmal ein günstigeres Angebot.

Ein Antrag auf Wechsel kann schriftlich, per Fax und oft auch online gestellt werden. Die Kündigung beim alten Anbieter sollte schriftlich erfolgen. Darauf weist Verivox weiter hin. Im Anschluss müsse der Versicherte die Kündigungsbestätigung an die neue Krankenkasse senden.

Ersparnis von über 600 Euro

Für die elektronische Gesundheitskarte benötigt der neue Anbieter ein Foto in Papierform. Das Bild als Datei zu versenden, ist meist noch nicht möglich.

Der höchste Zusatzbeitrag, den eine Krankenkasse aus Brandenburg festgelegt hat, liegt bei 1,3 Prozent. Zwei in Baden-Württemberg bzw. in Hamburg und Nordrhein-Westfalen tätige Anbieter verlangen gar keinen Zusatzbeitrag. Zwischen beiden Beitragssätzen ergibt sich bei einem Einkommen über 49.500 Euro eine Differenz von 643,50 Euro pro Jahr. cle