Der Bundesberufsverband der Kosmetikerinnen startet mit mehreren Landesverbänden eine Offensive für die Einführung der Meisterpflicht. Bayerns Wirtschaftsminister unterstützt den Vorstoß bereits per Brief an Bundesministerin Reiche. Was hinter der Aktion steckt – und welche Argumente die Branche anführt.

Der Bundesberufsverband der Kosmetikerinnen startet gemeinsam mit mehreren Landesverbänden eine Aktion, um die Meisterpflicht für das Kosmetiker-Handwerk einzuführen. Politische Unterstützung kommt unter anderem aus Bayern.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte sich Anfang Mai 2026 in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) für eine Meisterpflicht im Kosmetiker-Handwerk ausgesprochen. Sein Argument: Kosmetikerinnen und Kosmetiker arbeiteten am Körper, bis hin zu Permanent Make-up. Derzeit bestehe die Gefahr, dass auch unqualifizierte Personen "in Hinterhöfen" Eingriffe vornähmen und ihre Kunden nachhaltig schädigten, so Aiwanger. Mit der Meisterpflicht lasse sich ein einheitlich hohes Qualifikationsniveau schaffen.
Mehrere Bundesländer schließen sich an
Laut dem "Bundesberufsverband der KosmetikerInnen in Deutschland" (BBVKD) haben Landesverbände aus Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen die bayerische Initiative aufgegriffen. Sie wenden sich an die jeweiligen Landeswirtschaftsminister mit der Bitte, ähnliche Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium zu richten. Über die Einführung einer Meisterpflicht entscheidet der Bund.
Die BBVKD-Vorsitzende Stephanie Alex unterstützt den Vorstoß: "Kosmetische Dienstleistungen erfolgen häufig in sensiblen Bereichen der Haut und erfordern fundierte Kenntnisse in Anatomie, Hygiene, Hautphysiologie, Kontraindikationen und Behandlungssicherheit." Eine Meisterpflicht könne dazu beitragen, klare Qualifikationsstandards zu schaffen und den Berufsstand gegenüber Kurzschulungen und nicht ausreichend fundierten Angeboten abzugrenzen.
Positive Auswirkungen erwartet
Aus Sicht des BBVKD geht es nicht um zusätzliche Hürden, sondern um verlässliche Qualität, transparente Ausbildungswege und mehr Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, so Alex. "Die aktuellen politischen Signale aus mehreren Bundesländern zeigen, dass die Bedeutung des Kosmetiker-Handwerks zunehmend erkannt wird." Für die Meisterpflicht spreche insbesondere, dass sie Ausbildung, Betriebsführung und fachliche Verantwortung miteinander verbinde und damit die Professionalität des Kosmetiker-Handwerks nachhaltig stärke.
Branche mit wirtschaftlichem Gewicht
Die Forderung wird durch aktuelle Zahlen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) untermauert. Demnach zählt das Kosmetiker-Handwerk 81.021 Betriebe und bildet damit die zweitgrößte Gruppe im zulassungsfreien Handwerk – nur knapp hinter den Gebäudereinigern. 91,8 Prozent der Einzelunternehmen werden laut ZDH-Betriebsstatistik von Frauen geführt. Zusammen mit dem Friseurhandwerk, das mit 80.118 Betrieben das größte meisterpflichtige Gewerk stellt, kommen beide Branchen auf 15,5 Prozent aller Handwerksbetriebe in Deutschland.
"Friseur- und Kosmetikbetriebe sind ein starkes Stück Handwerk: weiblich geprägt, wirtschaftlich bedeutend und nah an den Menschen", sagt Christian Kaiser, Landesinnungsmeister des Friseur- und Kosmetikerhandwerks Bayern. Diese Branchen schafften Vertrauen, Lebensqualität und Arbeitsplätze und verdienten deshalb auf politischer Ebene Gehör.
BBVKD stellt sich politisch neu auf
Um der Forderung mehr Nachdruck zu verleihen, hat der Kosmetikerverband BBVKD mit Frank Baumeister einen erfahrenen Handwerkspolitiker als Geschäftsführer Politik gewonnen. Baumeister bringt laut Verband Erfahrung aus dem europäischen Handwerksverband in Brüssel, dem Zentralverband der Elektrohandwerke und dem Bundesverband Bürotechnik mit.
Was hinter der Rückvermeisterung steckt
Der Kosmetikerberuf ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf im dualen System. Laut Handwerksordnung ist das Kosmetiker-Handwerk derzeit in der Anlage B1 gelistet, also unter den Gewerben ohne Meisterpflicht. Eine Meisterpflicht würde den Beruf in die Anlage A verschieben. Dort sind jene Handwerke aufgeführt, für die eine Meisterprüfung Voraussetzung zur Selbstständigkeit ist. Der Gesetzgeber knüpft dies an Berufe, die als besonders gefahrgeneigt gelten oder eine besondere Ausbildungsleistung erbringen.
Einen solchen Schritt gab es bereits: 2020 wurden zwölf Gewerke von der Anlage B1 zurück in die Anlage A überführt. Darunter waren unter anderem Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Parkettleger, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Rolladen- und Sonnenschutztechniker sowie Raumausstatter. Die Begründung damals: sinkende Ausbildungszahlen, mangelnde Qualität und fehlender Verbraucherschutz. Genau diese Argumente führen nun auch die Kosmetikerinnen und Kosmetiker ins Feld.
DDR hatte Meisterfortbildung
In der Bundesrepublik existierte lange Zeit überhaupt keine Meisterfortbildung für das Kosmetikergewerbe. In der ehemaligen DDR war dies anders geregelt: Dort konnten Kosmetiker bis zum Jahr 1990 eine vollwertige Meisterausbildung absolvieren, die mit der Wiedervereinigung jedoch zunächst wegfiel. Eine bundesweite Meisterprüfung für dieses Gewerk trat in Deutschland erst wieder am 1. Juli 2015 in Kraft, allerdings rein als freiwilliges Qualitätssiegel und explizit nicht als Voraussetzung für die Selbstständigkeit.