Fünf Jahre nach Wiedereinführung der Meisterpflicht steigen Ausbildungszahlen und sinken Schadensfälle. Den Beweis liefern neue Zahlen aus Sachsen.

Die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen im Jahr 2020 war aus Sicht des Handwerks ein voller Erfolg. Der Sächsische Handwerkstag zieht nach fünf Jahren eine positive Bilanz: Die Zahl der Auszubildenden ist deutlich gestiegen, die Schadensfälle sind zurückgegangen. "Das war eine richtige Entscheidung", sagt Andreas Heinzel, Obermeister der Innung des Rollladen- und Jalousiebauhandwerks für den Freistaat Sachsen.
Ausbildungszahlen steigen deutlich
Bei den Fliesenlegern stieg die Zahl der Lehrlinge in Sachsen von 76 im Jahr 2018 auf 130 Ende 2023. Das entspricht einem Plus von 71 Prozent. Auch in anderen betroffenen Gewerken legten die Ausbildungszahlen zu, mit Wachstumsraten zwischen 14 und 50 Prozent.
Die Zahl der Fliesenlegerbetriebe sank gleichzeitig von 4.513 im Jahr 2018 auf 3.045 im Jahr 2025. Das ist ein Rückgang um 33 Prozent. Uwe Nostitz, Präsident des Sächsischen Handwerkstages, ordnet diese Entwicklung ein: "Zwar stieg die Zahl der Neugründungen in den betroffenen Gewerken – in Sachsen boomte beispielsweise das Fliesenleger-Handwerk –, doch waren es hauptsächlich Soloselbstständige, die sich damals auf den Weg machten. Ausbildung, Beschäftigung und auch die Qualität der Arbeit blieben auf der Strecke."
Seit 2020 zeigt sich eine gegenläufige Entwicklung. Zwar sank die Zahl der Betriebe, doch stiegen die Beschäftigtenzahlen in den Unternehmen. Größere Betriebe sind nach Angaben des Handwerkstages länger am Markt tätig als Soloselbstständige.
Schadensfälle gehen deutlich zurück
Eine repräsentative Sachverständigenumfrage des Bundesverbandes Rollladen und Sonnenschutz zeigt weitere positive Effekte. Zwischen 2020 und 2024 sank der Anteil der Schadensfälle in Meisterbetrieben erheblich. Betriebe ohne einschlägige Qualifikation verursachten weiterhin rund 70 bis 80 Prozent aller Schadensfälle. Während Schäden in Meisterbetrieben oft nur geringe Summen betrafen, verursachten Betriebe ohne Meistertitel regelmäßig Schäden von über 10.000 Euro, wie es im Evaluierungsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums heißt.
Andreas Heinzel begründet die Notwendigkeit der Meisterpflicht mit der Gefahrengeneigtheit seines Gewerks: "Unsere Markisen und Jalousien hängen in Fußgängerzonen, an hohen Gebäuden und so weiter. Wer Sonnenschutz anbaut, muss wissen, was er tut, ansonsten bringt er andere in Gefahr.“ Der Unternehmer aus Kirchberg im Landkreis Zwickau bringt es auf den Punkt: "Wir sind ein gefahrengeneigtes Gewerbe."
Peteranderl: Meisterbrief ist Garant für Qualität
Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstags, zog bereits im Herbst 2025 ein klares Fazit: "Diese Entscheidung war richtig und hat die erwarteten positiven Ergebnisse gebracht. Der Meisterbrief steht für hohes fachliches, unternehmerisches und ausbildungsbezogenes Wissen und Können. Er ist ein Garant für die bewährte handwerkliche Qualitätsarbeit, Innovationsfähigkeit und Problemlösungskraft."
Bundesweite Zahlen bestätigen den Erfolg
Die Entwicklung in Sachsen spiegelt den bundesweiten Trend wider. Die Gesamtzahl der bestandenen Meisterprüfungen in den zwölf rückvermeisterten Gewerken stieg von 2019 bis 2023 um 63 Prozent. Lag die Zahl der erfolgreichen Prüfungen 2019 noch bei 307, waren es 2023 bereits 501. Besonders stark entwickelten sich die Rollladen- und Sonnenschutztechniker mit einem Plus von 183 Prozent sowie die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Raumausstatter mit jeweils mehr als 50 Prozent Zuwachs.
Wildwuchs nach der Deregulierung 2004
Im Jahr 2004 hatte die damalige Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) in 53 Handwerksberufen die Meisterpflicht abgeschafft. Ziel war es, Unternehmensgründungen zu erleichtern und die Beschäftigung anzukurbeln. Die Folgen beschreibt Andreas Heinzel drastisch: "Das war ein richtiger Wildwuchs zwischen 2004 und 2020: Firmen schossen aus dem Boden, die Preise kamen unter Druck und das Image der Branche litt unter der fragwürdigen Qualität."
Die gravierendste Folge war die Erosion der dualen Ausbildung. Der Meisterbrief stellt die formale Voraussetzung und den entscheidenden Anreiz zur Ausbildung dar. Deshalb entfiel in vielen neu gegründeten Betrieben die Kompetenz und die Bereitschaft zur Nachwuchsförderung. Diese Entwicklungen führten zu einer politischen Neubewertung und schließlich zur Kehrtwende.
Kehrtwende 2020
Am 14. Februar 2020 führte der Gesetzgeber in zwölf Berufen die Meisterpflicht erneut ein. Betroffen waren Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Begründet wurde der Schritt mit der Gefahrengeneigtheit der Berufe und dem Schutz von Kulturgütern.
Der Gesetzgeber stützte die Wiedereinführung auf drei Säulen: Gefahrenabwehr zum Schutz von Leben und Gesundheit, Qualitätssicherung und Verbraucherschutz sowie Sicherung der Ausbildungsleistung. Ein im Jahr 2025 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegter Evaluierungsbericht bestätigt, dass die gesetzgeberischen Ziele in den ersten Jahren erreicht wurden.
Weitere Gewerke streben Meisterpflicht an
Der Erfolg der zwölf rückvermeisterten Gewerke beflügelt die Forderungen weiterer Handwerkszweige. Das Bestatterhandwerk wurde im Februar 2020 von der Anlage B2 in die Anlage B1 der Handwerksordnung verschoben und zählt seitdem zum Vollhandwerk. Nach Abschluss der Evaluierungsphase von 2020 bis 2025 strebt die Branche nun die Aufnahme in die Anlage A an und damit die Einführung der Meisterpflicht für neu zu gründende Unternehmen. Auch Buchbinder, Uhrmacher, Goldschmiede und Musikinstrumentenbauer rechnen sich Chancen aus, wieder meisterpflichtig zu werden.