Seit August können Lehrlinge und Studenten die Ausgaben für eine selbst bezahlte Ausbildung oder ein Studium als Werbungskosten von der Steuer abziehen. Nun möchte die schwarz-gelbe Koalition das Urteil des Bundesfinanzhofs jedoch verhindern.

Werbungskosten statt Sonderausgaben - mit dieser Änderung legte der Bundesfinanzhof erst vor wenigen Monaten eine bessere Abschreibung der Kosten für eine Erstausbildung oder ein Studium fest. Damit können Lehrlinge, die ihre Ausbildung selbst finanzieren, und Studenten sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung anfallen, als Werbungskosten absetzen. Bei der alten Regelung war die Abschreibung als Sonderausgaben auf 4.000 Euro begrenzt.
Regierung befürchtet hohe Kosten
Nun scheinen Union und FDP jedoch zu befürchten, dass damit hohe Kosten auf sie zukommen. Nach Angaben der "Stuttgarter Zeitung" wollen sie per Gesetzesänderung verhindern, dass eine große Zahl von Studenten und Lehrlingen die Kosten der Ausbildung von der Steuer absetzt.
Auffangen möchte die Regierung dies nach Angaben des finanzpolitischen Sprechers der CDU/CSU, Klaus-Peter Flosbach, mit einer Anhebung des Höchstbetrags für Sonderausgaben. Er soll zum 1. Januar 2012 von 4.000 auf 6.000 Euro steigen.
dapd/dhz