Ab nächstem Jahr sollen Vermieter stärker bei der Klimaabgabe beteiligt werden. Wie ein Stufenmodell den CO2-Preis fair aufteilen soll – und was für gewerbliche Mieteinheiten vorgesehen ist.

Die Bundesregierung hat in der Diskussion über die Aufteilung der Klimaabgabe zwischen Mietern und Vermietern eine Lösung gefunden. "Wir schaffen mit dem nun vereinbarten Stufenmodell endlich eine faire Aufteilung der Kosten zwischen Vermietern und Mietern", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Künftig sollen nicht mehr allein die Mieter die Kohlendioxid-Abgabe tragen müssen. Auch Vermieter sollen einen Teil der Kosten übernehmen müssen. Dabei gilt: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher der Kostenanteil des Vermieters.
Neue Regelung soll zum Jahresanfang 2023 kommen
Das Stufenmodell ist das Ergebnis eines gemeinsamen Gespräches zwischen Bundesbauministerin Geywitz, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Ziel ist es, dass die Regelung am 1. Januar 2023 in Kraft tritt", teilten die zuständigen Ministerien weiter mit. Mit der gefundenen Lösung sollen auch Anreize für mehr Klimaschutz geschaffen werden. "Vermieter erhalten einen Anreiz, um in energetische Sanierungen zu investieren", betonte Geywitz. Mieter blieben motiviert, den eigenen Energieverbrauch zu senken.
Klimaabgabe steigt kontinuierlich
Einen Preis für den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) gibt es in Deutschland seit 2021. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Dieser Preis soll schrittweise bis zum Jahr 2025 auf 50 Euro steigen. Bisher tragen die Mieter die Zusatzkosten allein, ganz gleich wie gut oder schlecht die Fenster oder Wände gedämmt sind oder wie alt die Heizung ist. Das wollte die Ampel-Koalition ändern.
Keine Klimaabgabe für Vermieter bei EH-55-Häusern
Das nun gefundene Stufenmodell sieht vor, dass die Kosten für die CO2-Emissionen "fair zwischen Mietern und Vermietern umgelegt werden, teilten die Ministerien mit. Konkret sind zehn Stufen vorgesehen. So sollen bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz - mit einem jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO2 Quadratmeter - die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten übernehmen. Entsprechen die Gebäude dagegen dem sehr effizienten Standard des Effizienzhauses 55, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen. Ausnahmen davon soll es für denkmalgeschützte oder in Milieuschutz-Gebieten geben, wo Vermieter nicht so einfach sanieren könnten.
CO2-Preise bei Gewerberäumen werden hälftig geteilt
Das Stufenmodell soll für alle Wohngebäude, Alten- und Pflegeheime und Gebäude mit gemischter Nutzung gelten, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionschutzgesetz fallen. "Bei Nichtwohngebäuden wie zum Beispiel Gewerberäumen greift die 50:50 Aufteilung", heißt es weiter. Das Stufenmodell solle perspektivisch auch auf Nichtwohngebäude angewendet werden. Derzeit fehlten aber noch die erforderlichen Datengrundlagen, um eine valide Berechnung der Abstufungen für Nichtwohngebäude vornehmen zu können.