Das Bundesverfassungsgericht hat das aktuelle Steuerprivileg von Firmenerben gekippt. Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Betrieben sollen allerdings verschont bleiben. Das Handwerk ist erleichtert.
Karin Birk

Das Handwerk zeigt sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erleichtert: "Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Betrieben, die in personaler Verantwortung geführt werden, dürfen im Erbfall verschont werden", kommentierte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer das Urteil. "Die Politik muss bei der weiteren Reform der Erbschaftssteuer diesen Grundsatz berücksichtigen. Dies sei eine gute Nachricht für kleine und mittlere Unternehmen.
Klar scheint indessen, dass die Befreiung von der Lohnsummenregelung enger gefasst werden soll. Bisher werden alle Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern von der Lohnsummenregelung verschont.
Schäuble will Begünstigungen grundsätzlich beibehalten
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Begünstigungen für Firmenerben grundsätzlich beibehalten. Die Richter hätten nur einzelne Fragen der Abgrenzung beanstandet. Im Grundsatz seien die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen zum Erhalt von Arbeitsplätze und Unternehmen anerkannt worden. Die Neuregelungen würden "so zügig wie möglich" umgesetzt, sagte er nach Verkündung des Urteils.
Das Gericht gibt dem Gesetzgeber für die Neuregelung bis Ende Juni 2016 Zeit. Wie der parlamentarische Staatsekretär im Bundesfinanzministerium Michael Meister (CDU) sagte, werde der Gesetzgeber "nach sorgfältiger Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe über die notwendige Neureglung entscheiden."
Erste Gespräche mit den Ländern Anfang 2015 geplant
Wie es im Bundesfinanzministerium weiter heißt, will das Ministerium die Länder Anfang 2015 zu einer Besprechung über das weitere Verfahren einladen. Die Bundesregierung halte an den Maximen fest: Keine Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Belastung und verfassungskonforme Begünstigung übertragenen betrieblichen Vermögens. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ergingen die Erbschafts- und Schenkungssteuerbescheide auch weiterhin vorläufig.
Nach der Verkündung des Urteils hatte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof darauf hingewiesen, dass dem Gesetzgeber bei der Neuregelung ein weitreichender Gestaltungsspielraum zukomme. Es stehe ihm frei, an seiner bisherigen Befreiungskonzeption festzuhalten und allein die beanstandeten Punkte zu korrigieren. Es sei ihm aber ebenso völlig unbenommen, die Erbschaftssteuer völlig neu zu strukturieren. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln fort (Az.: 1 BvL 21/12).
Söder gegen Totalreform
Der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) sprach sich gegen eine "Totalreform" aus. Eine Neufassung der Regelungen dürfe nicht zu Steuererhöhungen führen, sagte er.
Auch ZDH-Präsident Wollseifer fordert eine vorsichtige Reform. Alles andere hätte fatale Folgen für die Betriebe: "Denn das in den Betrieben gebundene Kapital ist – anders als Aktien oder Geldvermögen – nicht jederzeit übertragbar. Steuerzahlungen können daher schnell existenzbedrohend wirken," sagte er.
Der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU/CSU, Carsten Linnemann, sowie der Vorsitzende der MIT-Steuerkommission Mathias Middelberg fordern angesichts des Urteils, dass Verschonungen beziehungsweise Ermäßigungen bei der Erbschaftssteuer auch in Zukunft erhalten bleiben, wenn Unternehmen an die nächste Generation übergeben und somit Arbeitsplätze gesichert werden. „"Wir geben die klare Zusage an die Familienunternehmen: Auch künftig soll die Erbschaftssteuer Unternehmensübergaben nicht gefährden", betont Linnemann. (mit Texten von dpa)