Die Richter am Bundesfinanzhof haben im vergangenen Jahr mehr Klagen von Steuerpflichtigen abgewiesen als 2011. Deren Erfolgsquote sank von 20,5 auf 17,6 Prozent, ergibt der aktuelle Jahresbericht des BFH.
Mehr Verfahren, mehr Kläger, aber weniger Erfolg für die Steuerpflichtigen, die im Jahr 2012 vor das oberste deutsche Finanzgericht zogen – so lässt sich das Ergebnis zum Geschäftsstand des Bundesfinanzhof (BFH) für das vergangene Jahr zusammenfassen. Am Dienstag stellte der BFH in München seinen Jahresbericht vor und spricht selbst von einer "Normalisierung bei der Bearbeitung der Rechtsstreitigkeiten".
Insgesamt zeigt sich jedoch, dass die Richter noch seltener zugunsten von Steuerpflichtigen entschieden als 2011 und die Erfolgsquote sank. Bei Revisionen lag der Anteil der Urteile zugunsten der Steuerpflichtigen mit 41,7 Prozent zwar höher, allerdings sank auch dieser Wert gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Punkte.
Älteren Verfahren hatten Vorrang
Die obersten Finanzrichter bekamen im vergangenen Jahr 3.016 neue Verfahren auf den Tisch. Das waren 16 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der erledigten Verfahren ging dagegen leicht von 3.004 auf 2.962 zurück. Anhängig blieben zum Ende des Berichtsjahres 2.237 Verfahren, nach 2.183 im Vorjahr. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag bei acht Monaten. Revisionsverfahren dauerten zuletzt im Schnitt 19 Monate.
Als Begründung für die sinkenden Quoten nannte der BFH, dass sich die Senate vordringlich der Bearbeitung älterer Verfahren gewidmet hätten. Lediglich 128 der derzeit offenen Verfahren seien seit mehr als zwei Jahren anhängig. jtw/dapd
