Kindergrundsicherung: Kindergeld und Kinderzuschlag in neuer Form Kindergrundsicherung: Kommt sie schon ab 2025?

Ab 2025 sollte die Kindergrundsicherung das Kindergeld ersetzen. Außerdem bündelt sie einkommensabhängige Leistungen für Familien und soll die Beantragung vereinfachen. Auch Jugendliche, die eine Ausbildung absolvieren, können sie beantragen. Das sehen die Pläne vor, die derzeit allerdings aufgeschoben sind.

Kindergrundsicherung
Ab 2025 wird die Kindergrundsicherung das Kindergeld ersetzen und einkommensschwachen Familien mehr Unterstützung bieten. - © Fokussiert - stock.adobe.com

Für das Vorhaben, Kindergeld, Kinderzuschlag und weitere staatliche Leistungen für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwachen Haushalten zusammenzufassen, hat die Bundesregierung zwar noch kein offizielles Datum für ein Inkrafttreten genannt. Dennoch scheint der Zeitplan für den Start der neuen Kindergrundsicherung derzeit auf später verschoben zu werden. Eigentlich war er auf Anfang 2025 datiert, doch die abschließenden Beschlüsse stehen noch aus. Zudem hat die Bundesregierung ganz aktuell eine Erhöhung des Kindergeldes ab 2025 angekündigt und setzt erst einmal weiter auf dieses finanzielle Instrument.

Nichtsdestotrotz gibt es die Pläne und Bundesfamilienministerium Lisa Paus hält auch weiter an der Umsetzung fest. Medienberichten zufolge ist das Projekt weiter in Arbeit, da es im Koalitionsvertrag angekündigt ist. Noch gilt es als sicher, dass die Kindergrundsicherung kommt. Fraglich bleibt aber, ab wann sie gelten soll.

Was ist die Kindergrundsicherung – und wie hoch ist sie?

Die Kindergrundsicherung soll das Kindergeld ersetzen bzw. verschiedene staatliche Leistungen für Kinder und Jugendliche bündeln. Sie setzt sich aus einem Kindergarantiebetrag und einem Kinderzusatzbetrag zusammen. Der Garantiebetrag entspricht dem jetzigen Kindergeld, das einkommensunabhängig jedes Kind bzw. deren Eltern bekommt. Der Zusatzbeitrag ist dagegen als einkommensabhängiger Betrag geplant, der flexibel und individuell berechnet wird.

Ziel der Kindergrundsicherung ist es, die verschiedenen Leistungen so zu bündeln, dass die Beantragung vereinfacht wird und dass Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien stärker von staatlichen Leistungen profitieren.

Die Höhe der Kindergrundsicherung ist zum Teil abhängig vom Einkommen der Eltern. Dabei liegt der fixe Kindergarantiebetrag bei der aktuellen Höhe des Kindergelds – und damit bei 250 Euro pro Kind. Der Kinderzusatzbetrag setzt sich unter anderem zusammen aus dem Kinderzuschlag, dem Bürgergeld oder der Sozialhilfe sowie aus Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Er ist abhängig von der jeweiligen finanziellen Situation der betreffenden Familie. Dabei spielt auch das Alter der Kinder eine Rolle. So soll der Zusatzbeitrag mit dem Alter der Kinder steigen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) liegt die Kindergrundsicherung voraussichtlich bei bis zu 530 Euro bei Kindern bis fünf Jahre. Im Alter zwischen sechs und 13 Jahren könnte sie bei bis zu 555 Euro liegen und im Alter zwischen 14 und 17 bei bis zu 636 Euro. Diese Beträge können sich allerdings je nach Preis- und Einkommensentwicklung bis zum Start im Jahr 2025 noch verändern.

Wer soll von der Kindergrundsicherung profitieren?

Als Ziele der Kindergrundsicherung formuliert das BMFSFJ, dass ein "engmaschiges Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien" geschaffen werden soll, das Kinder vor Armut schützt und ihnen bessere Chancen für den Start ins Leben bietet. Es geht aber auch darum, verdeckte Armut zu bekämpfen, indem mehr Familien und Kinder mit Unterstützungsbedarf als bisher erreicht werden.

Grundsätzlich profitieren alle Kinder von den Plänen, denn durch die Aufteilung in den Kindergarantiebetrag und den Kinderzusatzbeitrag wird kaum ein Kind finanziell schlechter gestellt als jetzt.

Bekommen auch Azubis den Kindergarantiebetrag?

Die Höhe der Kindergrundsicherung ist altersabhängig und sie steigt je nach Alter an. Einen Anspruch darauf haben Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren. Wie beim Kindergeld soll es aber möglich bleiben, den Anspruch auf die Kindergrundsicherung bis zu einem Alter von maximal 25 Jahren zu verlängern während einer Berufsausbildung. Während eines Studiums soll die Verlängerung sogar bis zu einem Alter von maximal 27 Jahren möglich sein.

Wohnt eine Auszubildende oder ein Auszubildender während dieser Zeit nicht mehr zu Hause, kann er die Kindergrundsicherung auch direkt ausbezahlt bekommen.

Dabei besteht der Kindergarantiebetrag weiterhin – wie das Kindergeld derzeit – elternunabhängig neben der Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Er wird also ausbezahlt, auch wenn eine Ausbildungsförderung gezahlt wird. Anders verhält es sich beim Kinderzusatzbetrag, der unter anderem die Ausbildungsförderung mit einbezieht bzw. beide werden unter Umständen miteinander verrechnet.

Wann soll die Kindergrundsicherung kommen?

Geplant war der Start der Kindergrundsicherung bislang zum 1. Januar 2025. Der Gesetzesentwurf dazu befindet sich derzeit aber noch in der politischen Abstimmung. Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung zwar Anfang Dezember 2023 beschlossen und zuvor hatte auch der Bundestag zugestimmt. Doch im Bundesrat gab es zuletzt Kritik an den Plänen. Diese richtet sich unter anderem an Befürchtungen aus, dass die Reform für Familien statt weniger mehr Bürokratie mit sich bringt. Hierzu ist noch eine Klärung notwendig.

Verzögerungen befürchtet außerdem die Bundesagentur für Arbeit, die die Umsetzung der Beantragung und Auszahlung der Kindergrundsicherung in der Praxis organisieren muss. Sie kündigte bereits im November 2023 an, dass sie eher mit einem Start ab Juli 2025 rechnet. Damit Leistungen der Kindergrundsicherung beantragt werden können, muss dafür noch eine IT-Infrastruktur aufgebaut werden.

Ganz aktuell stellen obendrein die Pläne der Bundesregierung den Zeitplan infrage, ob die Kindergrundsicherung noch 2025 in Kraft treten wird. Denn die Spitzen der Koalition haben eine Erhöhung des Kindergeldes ab 2025 angekündigt und planen wohl erst einmal weiter, dass das Kindergeld noch etwas länger bestehen bleibt.

Warum kommt die neue Grundsicherung für Kinder nicht voran und warum gibt es Kritik daran?

Der Einigung über die Kindergrundsicherung waren lange Diskussionen, vor allem zwischen Grünen und FDP, vorausgegangen. Dabei ging es vorrangig um die Finanzierbarkeit. Im Zuge der Haushaltsdebatte hat die Bundesregierung aber an der Kindergrundsicherung festgehalten. Bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Familien und ihre Kinder sollen durch sie bessere Leistungen schneller, einfacher und direkter bekommen. Die Kosten dafür liegen nach Angaben des BMFSFJ in einem ersten Schritt bei rund 2,4 Milliarden Euro im ersten Jahr des Inkrafttretens.

Wie beantragt man Kindergrundsicherung?

Vorgesehen ist grundsätzlich, dass die Kindergrundsicherung – also sowohl der Garantiebetrag als auch die Zusatzleistungen – jeweils per Online-Formular beantragt werden können. Dazu sollen zukünftig zwei Anträge notwendig sein, die papierlos über ein Portal gestellt werden können. Zuständig für alle Anträge ist dann der sogenannte Familienservice. Dieser ersetzt die Familienkassen, die derzeit die Auszahlung des Kindergeldes organisieren. Der Familienservice bekommt allerdings mehr Kompetenzen, da er zur zentralen Anlaufstelle für Familienleistungen werden soll.

Dort ist mit dem Start der Kindergrundsicherung dann ein Antrag für den Kindergarantiebetrag nötig, der das Kindergeld ersetzt. Der zweite Antrag muss für den Kinderzusatzbetrag gestellt werden, der dann verschiedene bisherige Leistungen für einkommensschwache Familien bündelt. Wer sich nicht sicher ist, ob er Anspruch auf Zusatzleistungen hat, soll dafür einen sogenannten Kindergrundsicherungs-Check nutzen können, den das BMFSFJ bereits angekündigt hat. Dieses digitale Angebot stellt eine erste Beratung dar. Künftig soll der Familienservice aber auch gezielt auf Familien zugehen, die möglicherweise Ansprüche auf Zusatzleistungen haben.

Grundsätzlich sollen die bürokratischen Verfahren bei der Beantragung der Kindergrundsicherung so vereinfacht sein, dass mehr Familien mit niedrigem Einkommen Leistungen beantragen. Sie sollen über die Leistungen informiert werden und die Nachweise über Einkommen oder andere Angaben sollen technisch auf einfachem Weg – etwa durch Abfotografieren – möglich sein. Da der Datenaustausch zwischen den Behörden vereinfacht werden soll, sollen insgesamt weniger Nachweise erbracht werden müssen.