Steuer aktuell Kindergeldbescheid: Einspruch lohnt sich

Hat das Finanzamt einen Kindergeldantrag zu Unrecht abgelehnt, gibt es eine Möglichkeit, selbst bestandskräftige Kindergeldbescheide erfolgreich anzufechten. Das Finanzgericht Münster hat nämlich festgestellt, dass die Rechtsbehelfsbelehrung in vielen Fällen irreführend war.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Änderung eines bestandkräftigen Kindergeldbescheids herbeiführen und sich über Kindergeldzahlungen freuen (FG Münster. Urteil v. 9.1.2014, Az. 3 K 742/13 KG, AO):

  • In dem Kindergeldbescheid steht folgende irreführende Rechtsbehelfsbelehrung: "Wenn Sie mit der oben aufgeführten Forderung grundsätzlich nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse. Bei Fragen zur Rückzahlung wenden Sie sich bitte unverzüglich an das regionale Forderungsmanagement …..".
  • Das Datum des Kindergeldbescheids liegt noch nicht mehr als ein Jahr zurück.

Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, beträgt die Einspruchsfreist wegen dieser irreführenden Rechtsbehelfsbelehrung nicht nur einen Monat, sondern ein ganzes Jahr.

Tipp: Besteht nach aktueller Rechtslage für Ablehnungsbescheide zum Kindergeld doch ein Kindergeldgeldanspruch, können Sie noch Einspruch einlegen und die Auszahlung des Kindergelds erreichen. Weisen Sie dabei im Einspruchsverfahren auf das Urteil des Finanzgerichts Münster und die einjährige Einspruchsfrist hin. dhz

  Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .