Steuer aktuell Kindergeld: Das gilt bei volljährigen Verheirateten

Selbständige, deren volljährige Kinder sich noch in Ausbildung befinden, können sich grundsätzlich über Kindergeldzahlungen von 184 Euro im Monat freuen. Doch was passiert in Punkto Kindergeld, wenn das Kind heiratet? Auf diese Frage gibt es aktuell ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Finanzgerichts Köln.

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Die Kölner Finanzrichter entschieden, dass die Eltern eines volljährigen, noch nicht 25 Jahre alten Kindes, das sich noch in Ausbildung befindet trotz Heirat Kindergeld bekommen kann, wenn das Kind und sein Ehepartner ein Einkommen beziehen, das unter dem Grundfreibetrag (2012: 8004 Euro; 2013: 8.130 Euro) liegt.

Ehegatte eigentlich unterhaltspflichtig

Der Kindergeldanspruch bei einem verheirateten Kind, das sich noch in Ausbildung befindet, erlischt grundsätzlich, weil der Ehegatte des Kindes ab dem Zeitpunkt der Heirat eigentlich unterhaltspflichtig ist. Doch ist der Ehegatte nicht in der Lage, diese Unterhaltsverpflichtung zu erbringen, sind wieder Eltern gefragt und bekommen deshalb trotz Heirat weiterhin Kindergeld (FG Köln, Urteil v. 16.7.2013 - 9 K 935/13; Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen).

Tipp: Gegen dieses elternfreundliche Urteil hat die unterlegene Familienkasse leider die Revision beim Bundesfinanzhof beantragt. Betroffene Eltern müssen also gegen ablehnende Kindergeldbescheide Einspruch einlegen und abwarten, wie der Bundesfinanzhof entscheidet. Doch die Chancen stehen gut, weil bereits mehrere Finanzgerichte die Auffassung des Finanzgerichts Köln vertreten.

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