Steuer aktuell Kindergeldanspruch: Frühzeitig Bewerbungen schreiben

Nach dem Abitur führt für viele der Weg erst einmal ins Ausland. Doch Eltern müssen aufpassen: Bewirbt sich ein Kind zu lange nicht um einen Ausbildungs- oder Studienplatz, verlieren sie ihren Kindergeldanspruch.

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Hat Ihr Kind 2015 sein Abitur bestanden und möchte sich eine mehrmonatige Auszeit nehmen und in ferne Länder reisen, ist das nur allzu verständlich. Doch Sie müssen trotzdem Vorkehrungen treffen, dass Sie durch die Reisefreudigkeit Ihres Kindes nicht Ihren Kindergeldanspruch verlieren. Bewerbungen vor der Reise können den Kindergeldanspruch retten.

Hintergrund für die empfohlenen Bewerbungen um einen Studienplatz oder einen Ausbildungsplatz ist, dass die Familienkasse für ein Kind vier Monate nach dem Abitur die Kindergeldzahlungen einstellt, wenn das Kind sich nicht nachweislich um einen Studien- oder um einen Ausbildungsplatz bemüht. Nach Ablauf dieser vier Monate gilt ein Kind, das nachweislich auf der Suche nach einer Ausbildung beziehungsweise einem Studium ist als "Kind ohne Ausbildungsplatz" nach § 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG. Mit Bewerbungen des Kindes können sich Eltern also auch ab dem fünften Monat nach dem Abitur über die monatlichen Kindergeldzahlungen freuen.

Frühzeitig bewerben und Nachweise aufbewahren

Damit die Familienkasse ab dem fünften Monat nach dem Abitur weiterhin Kindergeld an die Eltern überweist, gelten folgende Grundsätze:

  • Das Kind muss sich nachweislich innerhalb der ersten vier Monate nach dem Abitur ernsthaft um einen Studienplatz oder um einen Ausbildungsplatz bemühen.
  • Die ernsthaften Bemühungen müssen die Eltern der Familienkasse plausibel nachweisen.
  • Geht ein Kind nach dem Abi erst einmal für sechs Monate auf Reisen und bewirbt sich erstmals nach seiner Rückkehr im Monat zehn nach dem Abitur, gibt es das Kindergeld für vier Monate, im Monat fünf bis neun nach dem Abitur nicht mehr und erst ab Monat zehn mit der ersten Bewerbung wieder.

Tipp: Als Nachweis sollten Bewerbungen des Kindes innerhalb der ersten Monate nach dem Abi und die schriftlichen Reaktionen der Bildungsstätten beziehungsweise Firmen (z.B. Absagen, Einladungsschreiben, Zusagen) aufbewahrt und der Familienkasse vorgelegt werden. Die Kindergeldzahlung ist damit auch nach Ablauf der ersten vier Monate nach dem Abitur garantiert. dhz

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