Handwerksmeister Rolf Naßhan kämpft um seinen Arbeitsplatz. Die Stadtverwaltung seines Heimatorts unterstellte ihm, dass er seinen Betrieb ohne Baugenehmigung führt. Er klagte und bekam Recht. Nun ist seine Werkstatt wieder geöffnet.

Für den Kfz-Meister Rolf Naßhan aus dem baden-württembergischen Schwetzingen ist es eine Never-Ending-Story. Endlich fand der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe statt und er konnte darlegen, dass die Zweifel am rechtmäßigen Betreiben seiner Autowerkstatt unbegründet sind. Er überzeugte die Richter, gewann das Verfahren gegen die Stadtverwaltung und trotzdem musste er lange weiter um seinen Arbeitsplatz kämpfen.
Angefangen hat alles mit einer Beschwerde eines neuen Nachbarn, der frisch in die Gegend rund um die Kfz-Werkstatt gezogen ist. Er beklagte sich bei der Stadt wegen Lärm- und Geruchsbelästigungen durch den Kfz-Betrieb . Seitdem reiht sich ein Streit mit den städtischen Behörden an den anderen.
Stadt verliert Prozess
Die Stadtverwaltung unterstellt ihm, dass er keine Baugenehmigung für seine Autowerkstatt besitzt und dass er Bauarbeiten durchgeführt hat, die nicht genehmigt waren (die DHZ berichtete im Februar).
Zwischen 1979 und 1985 hat Naßhan seinen Betrieb in der Lindenstraße in Schwetzingen aufgebaut, dann jedoch bis 1990 in eine zweite Werkstatt verlegt. Zwischenzeitlich nutzte er seine erste Werkstatt nur sporadisch, bis er 1990 dort die Arbeit wieder komplett aufnahm. Die Stadtverwaltung setzte das Aussetzen der vollen Betriebsamkeit mit einem Erlöschen der Baugenehmigung für die Werkstatt gleich.
Das prüfte sie nach den Beschwerden des neuen Nachbarn und versiegelte die Werkstatträume. Zu Unrecht wie nun das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied. Die 5. Kammer hat mit Urteil vom 29. April die Naßhan belastenden Bescheide des Baurechtsamts der Stadt Schwetzingen als unzulässig aufgehoben und die Stadt zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Das berichtet das regionale Online-Portal morgenweb.de .
Werkstatt bleibt versiegelt
Die Baugenehmigung sei noch heute wirksam und die Nutzung als Kfz-Werkstatt zulässig. Trotzdem war die Freude für Handwerksmeister Rolf Naßhan nur kurz, denn die Werkstatt blieb versiegelt.
Die Stadt hatte sich, nachdem sie mit der Anfechtung der Baugenehmigung gescheitert ist, wieder auf angeblich nicht genehmigte Baumaßnahmen berufen und laut morgenweb.de eine Vereinbarung gefordert, nach der sich der 63-Jährige weiterer Ausbaumaßnahmen enthalten und zur Einhaltung gewerberechtlicher Auflagen verpflichten soll. Ohne diese woltel sie das Siegel nicht lösen.
Rolf Naßhan hat geplante und begonnene Baumaßnahmen allerdings wieder rückgängig gemacht. Alles was er baulich in seinen Werkstatträumen in den vergangenen Jahren verändert hat und was noch besteht, sei genehmigungsfrei. Das erklärte sein Rechtsanwalt Heinz Schlesinger, der am vergangenen Mittwoch eine Überraschung erleben durfte als er am Nachmittag ein Fax von der Stadtverwaltung bekam.
Ergebnis: Rolf Naßhan darf das Siegel lösen und seinen Betrieb weiterführen. Die Stadt akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe. dhz