Das Bau und Ausbauhandwerk sollte die neuen Programm der KfW für Eigenwerbung nutzen. Die bundeseigene Förderbank hat ihr Angebot durch neue Zuschüsse ergänzt.
KfW gibt neue Zuschüsse für altersgerechten Umbau
Sie profitieren von dem "Programm 455". Wer mindestens 6.000 Euro investiert, kann einen Zuschuss in Höhe von fünf Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. Maximal zahlt die KfW 2.500 Euro pro Wohneinheit.
Die Verbraucher müssen wissen: Wer in Eigenregie umbauen möchte, bekommt keine Zuschüsse, denn barrierearmes Umbauen ist kein Fall für Heimwerker, sondern für Fachleute. Insbesondere m Erweitern von Türen, dem Umsetzen von Wänden, dem Einbau von Treppen und Aufzügen gehe es nicht ohne Planung und gewissenhafte Baukontrolle.
Deshalb koppelt die KfW ihre Zuschüsse an die Einhaltung technischer Mindestanforderungen. Die Baumaßnahmen müssen von Fachfirmen ausgeführt werden. Die Kosten für Architekten und Sachverständige sind ebenfalls förderfähig.
Die Förderung gilt für alle, gleich ob Wohnungs- oder Hauseigentümer, Mieter oder Vermieter - vorausgesetzt, sie investieren das Geld in den barrierearmen Umbau einer Wohnimmobilie. Gewerbeimmobilien, Ferien- und Wochenenddomizile werden nicht bezuschusst. Die KfW zahlt auch keine Mittel, wenn die Arbeiten bereits begonnen wurden.
Zum 1. Juli erweitert die KfW die Förderung altersgerechter Immobilien um einen weiteren Baustein. Dann kann auch der Kauf von frisch altersgerecht sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen bezuschusst werden. Weiterhin gültig bleiben alle Förderprogramme zum altersgerechten Umbau, die auf Darlehen basieren.
Ab Juli neue KfW-Förderstandards für Energieeffizienz-Häuser
Aus Marketingsicht kann auch ein Hinweis auf das Angebot "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" nicht schaden, womit die KfW-Bankengruppe ab Juli neue Standards für den Neubau und die Sanierung von KfW-Effizienzhäusern einführt.
Zukünftig stehen Interessierten, die ihr Haus sanieren wollen, neben den bisherigen KfW-Effizienzhäusern 115, 100 und 85 zwei weitere neue Standards zur Verfügung, die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55. Für den Neubau können sich Bauherren neben dem KfW-Effizienzhaus 70 dann auch für die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 entscheiden.
Gleichzeitig laufen die inzwischen nahe am gesetzlichen Mindestniveau liegenden Eingangsförderstufen 130 in der Sanierung und 85 im Neubau aus.
Neu ist auch, dass die KfW künftig auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse ergänzend zum Förderkredit gewährt. Diese betragen bis zu zehn Prozent der Darlehenssumme. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit wird die Förderung insgesamt für die Kreditnehmer einfacher und transparenter.
Mit den zunehmenden Anforderungen an den Effizienzstandard der Gebäude gewinnt auch die Qualität der Bauausführung an Bedeutung. Deshalb definiert die KfW zukünftig ab dem KfW-Effizienzhaus 55 zusätzliche Anforderungen an die Baubegleitung durch Sachverständige. Bauherren sollen damit die Sicherheit erhalten, dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der Praxis auch tatsächlich erreicht wird.
dhz