Elektronische Fahrtenbücher Keine Zertifizierung durch Finanzämter

Bei Fahrtenbüchern ist das Finanzamt streng. Es erkennt sie nur an, wenn sie lückenlos ausgefüllt sind. Das kann sowohl auf schriftlichem als auch auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektronischen Fahrtenbüchern müssen allerdings gewisse Voraussetzungen gegeben sein.

Steuerzahler müssen selbst prüfen, ob das Programm ihres elektronischen Fahrtenbuchs vom Finanzamt akzeptiert wird. - © eppic/Fotolia.com

Finanzämter stellen für elektronische Fahrtenbücher keine Zertifikate aus."Entsprechende Hinweise von Anbietern entsprechen nicht der Wahrheit", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler mit Blick auf eine Anweisung der Oberfinanzdirektion Rheinland. Einzelne Anbieter solcher Fahrtenbuch-Software werben damit, dass ihr Programm vom Finanzamt akzeptiert wird.

Steuerzahler müssen allerdings selbst prüfen, ob das Programm die Voraussetzungen erfüllt, wenn sie ein elektronisches Fahrtenbuch für einen privat genutzten Dienstwagen nutzen. "Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt."

Für ein Fahrtenbuch gelten generell strenge Vorgaben: "Der Fahrer muss lückenlos nachweisen, welche Fahrten betrieblich und welche privat waren", sagt Käding. Zu den Pflichtangaben gehören bei beruflichen Fahrten das Datum, das konkrete Ziel der Fahrt und der Grund, der Kilometerstand zu Beginn und am Ende einer Fahrt sowie die möglichst exakte Bezeichnung des jeweiligen Ortes.

Für Privatfahrten genügen die Kilometerangaben. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gesondert zu kennzeichnen. Wichtig zu beachten: "Das Fahrtenbuch muss so geführt werden, dass nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich sind", erläutert Käding. Excel-Tabellen seien daher nicht ausreichend. Sie seien manipulierbar. dhz/dpa