Steueränderung 2013 Keine getrennte Veranlagung mehr möglich

Haben Sie in den vergangenen Jahren mit Ihrem Ehegatten die getrennte Veranlagung gewählt, weil diese steuerlich günstiger für Sie war, als die Zusammenveranlagung? Wenn ja, müssen Sie im Jahr 2013 aktiv werden. Denn an Stelle der getrennten Veranlagung tritt ab 2103 die Einzelveranlagung.

An die Stelle der getrennten Veranlagung tritt ab 2103 die Einzelveranlagung. - © Gina Sanders/Fotolia

Das hat enorme Auswirkungen auf den Sonderausgabenabzug, auf den Abzug außergewöhnlicher Belastungen und auf die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Beispielrechnungen

Die Unterschiede beim Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und begünstigten Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen verdeutlich die folgende Übersicht:

Getrennte Veranlagung bis 2012Einzelveranlagung ab 2013
ZuordnungsgrundsatzDie Steuer sparenden Ausgaben werden dem Partner zugerechnet, der sie wirtschaftlich getragen hat.Die Steuer sparenden Ausgaben werden dem Partner zugerechnet, der sie wirtschaftlich getragen hat.
Individuelle Zuordnung auf Antrag der EheleuteVöllig frei in der Zuteilung.Jedem Ehegatten jeweils 50 Prozent.

Tipp: Nach neuem Recht werden bei der Einzelveranlagung also auf Antrag jedem Ehegatten 50 Prozent der Sonderausgaben, der außergewöhnlichen Belastungen und der begünstigten Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen zugeschrieben. Eine 100-Prozent-Zuordnung ist ab 2013 nicht mehr möglich.

Verträge anpassen und Zahlungen ändern

Wird die Einzelveranlagung (bisher getrennte Veranlagung) gewählt, weil der Ehegatte nur Elterngeld bezieht und deshalb nichts versteuern muss, sollten die Verträge und Rechnungen nur noch auf den Namen des anderen Ehegatten lauten und die Zahlungen von dessen Konto geleistet werden. Andernfalls fallen 50 Prozent der Zahlungen steuerlich ungenutzt unter den Tisch.

Beispiel: Ihre Frau erhält im Jahr 2013 12.000 Euro Elterngeld und hat ansonsten keine Einkünfte. Ihr zu versteuerndes Einkommen 2013 beträgt ohne Sonderausgaben für Schulgeldzahlungen voraussichtlich 25.000 Euro. Variante A: Der Vertrag mit der Privatschule läuft auf den Namen Ihrer Frau, die die Zahlungen von ihrem Konto überweist (10.000 Euro im Jahr = 3.000 Euro Sonderausgabenabzug). Variante B: Sie lassen den Vertrag im Januar auf sich übertragen.

Steuerbelastung bei Einzelveranlagung

Variante AVariante B
EhefrauEhemannEhefrauEhemann
Zu versteuern bisher025.000 Euro025.000 Euro
Sonderausgaben-1.500 Euro-1.500 Euro0-3.000 Euro
Zu verstreuern neu025.000 Euro022.000 Euro

Fazit: Die Neuabschlüsse von Verträgen bzw. die gezielte Zahlung der genannten Ausgaben nur durch einen Ehegatten macht also immer dann Sinn, wenn diese bei der Einzelveranlagung ansonsten bei einem Ehegatten steuerlich ungenutzt verpuffen würden.