Berufsunfähigkeit ist für die Betroffenen nicht nur ein schwerer Schicksalsschlag, sondern hat auch schwere wirtschaftliche Folgen. Plötzlich fällt das gewohnte monatliche Gehalt weg. Wer langfristig mehr Geld als die Grundsicherung haben möchte, kann sich durch eine private Berufsunfähigkeitsrente absichern. Doch wer hier falsche Angaben macht, riskiert seinen Versicherungsschutz.

Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen bewusst falsch beantwortet, riskiert den Verlust späterer Leistungen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Werden schwere oder chronische Erkrankungen verschwiegen, sei grundsätzlich eine Täuschung der Versicherung anzunehmen.
Im vorliegenden Fall (Aktenzeichen: 12 U 140/12) hatte ein Lagerarbeiter 2001 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Die Frage im Antragsformular, ob er in den letzten zehn Jahren an Krankheiten oder Beschwerden gelitten habe oder noch leide, beantwortete er mit "Nein". Tatsächlich war er seit 1994 aber mehrfach längere Zeit arbeitsunfähig - 1998 an 34 Tagen und im Folgejahr an 26 Tagen, jeweils wegen Thromboseerkrankungen.
Falsche Angaben sind Betrug
2011 beantragte er Leistungen wegen Berufsunfähigkeit unter Hinweis auf Bandscheibenprobleme - es ging dabei um eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von rund 900 Euro. Bei ihren Erkundigungen erfuhr die Versicherung von den Erkrankungen des Mannes vor Antragstellung und von seiner Arbeitsunfähigkeit. Die Versicherung focht deshalb den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung an - und bekam Recht. Der Mann habe die Berufsunfähigkeitsversicherung per Betrug erlangt, entschied das OLG. dhz/dapd