Steuer aktuell Keine Abgeltungsteuer bei Darlehen zwischen nahen Angehörigen

Hat Ihnen Ihr Ehegatte oder ein Verwandter Geld für betriebliche Investitionen geliehen, muss er die Zinsen in seiner Einkommensteuererklärung versteuern. Es greift jedoch nicht die günstige Abgeltungsteuer, sondern der normale persönliche Steuersatz.

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Doch ist diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt, wenn sich nahe stehende Personen Geld leihen und der Darlehensnehmer die Zinsen steuerlich geltend machen kann? Die Richter des Finanzgerichts Niedersachsen stuften diese Ungleichbehandlung in einem Urteilsfall als verfassungsgemäß ein und dass, obwohl die Darlehenverträge zwischen der Klägerin als Darlehensgeberin und dem Sohn und den Enkelkindern als Darlehnsnehmer nicht zu beastanden waren.

Die Zinsen waren von der Höhe her angemessen und die vertraglichen Vereinbarungen wurden von allen Vertragspartnern eingehalten. Und dennoch wurde es der Klägerin wegen § 32d Abs. 2 EStG verweigert, die Zinsen nur mit dem Abgeltungsteuersatz zu versteuern (Finanzgericht Niedersachsen, Urteil v. 18.6.2012, Az. 15 K 147/10).

Tipp: Hier kamen selbst den Richtern des Finanzgerichts Niedersachsen so ihre Zweifel. Aus diesem Grund ließen sie die Revision beim Bundesfinanzhof zu (Az. VIII B 115/12). Gegen nachteilige Steuerbescheide helfen derzeit also nur ein Einspruch und ein Ruhen des Verfahrens. dhz

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