Für viele Handwerker sind Betriebs- und Umsatzsteuerprüfungen oftmals mehr als frustrierend. Obwohl sie mittlerweile das Vier-Augen-Prinzip zur Rechnungsprüfung einsetzen, kommt es immer wieder zu Vorsteuerkürzungen durch das Finanzamt. Schuld daran sind oftmals unzutreffende Steuernummern in der Rechnung.
Erhalten Sie eine Rechnung von einem anderen Unternehmer mit Umsatzsteuerausweis, steht Ihnen nur dann ein Erstattungsanspruch für die Vorsteuer zu, wenn diese Rechnung die Steuernummer bzw. die deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Rechnungsausstellers beinhaltet. Sie müssen die Steuernummer zwar nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen. Ist die Steuernummer allerdings "offensichtlich" falsch und Sie lassen sich keine neue Rechnung zuschicken, kippt der Vorsteuerabzug.
Wie muss eine Steuernummer aussehen?
Sie müssen also nur prüfen, ob die Steuernummer vom Formal einer deutschen Steuernummer entspricht. Die Merkmale einer deutschen Steuernummer sind 11 oder 12 Zahlen und keine Buchstaben. Am besten vergleichen Sie die Steuernummer des Rechnungsausstellers mit Ihrer eigenen Steuernummer.
| So sieht eine korrekte Steuernummer aus | So sieht eine offensichtlich falsche Steuernummer aus |
| 123/123/23456 | Wv 8/10/2014Kö |
| 9123/123/23456 | 400 |
| 12312323456 | 123/123/23XXX |
Sonderfall Gutschrift
Erteilen Sie eine Gutschrift über erhaltene Leistungen, müssen Sie darauf achten, dass Sie nicht Ihre Steuernummer in der Gutschrift erfassen, sondern die Steuernummer des leistenden Unternehmers (= Gutschriftsempfängers).
Tipp: Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Steuernummer, bitten Sie den Rechnungsaussteller um eine berichtigte Rechnung. Andernfalls riskieren Sie bei einer Betriebs- oder Umsatzsteuerprüfung die Kürzung des Vorsteuerabzugs und zusätzlich Nachzahlungszinsen.
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
