Steuertipp Erbschaftsteuer: Prozesskosten als Nachlassverbindlichkeit abziehbar
Haben Sie geerbt und strengen einen Prozess an, um herauszufinden, ob Ihnen weiteres Vermögen des Erblassers zusteht, stellt sich die Frage, ob die Prozesskosten bei Ermittlung der Schenkungsteuer steuersparend berücksichtigt werden können. Ja meint der Bundesfinanzhof, zumindest dann, wenn zwischen Erbschaft und Prozess ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht.
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