BAG-Urteil zur Leiharbeit Kündigungsschutz auch im Kleinbetrieb
Beschäftigt ein kleiner Betrieb Leiharbeiter so muss er damit rechnen, dass damit auch das Kündigungsschutzrecht in Kraft tritt. Längerfristig beschäftigte Leiharbeiter zählen nämlich bei der Größe des Unternehmens mit, entschied das Bundesarbeitsgericht. Demnach wird das Kündigungsschutzgesetz wieder in mehr Betrieben gelten.
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