Steuertipp Abfindung in zwei Teilbeträgen: Trotzdem Steuervorteil

Wurden Sie als Arbeitnehmer gekündigt und Ihr Arbeitgeber hat Ihnen die Abfindung 2015 als Einmalbetrag ausbezahlt, wird die diese Abfindung normalerweise begünstigt nach der so genannten Fünftelmethode besteuert. Bei der Abgabe einer Einkommensteuererklärung können Sie diese günstigere Besteuerung beantragen. Doch was gilt steuerlich, wenn der Arbeitgeber die Abfindung in zwei Teilbeträgen ausgezahlt hat? › mehr
- Anzeige -

Steuertipp Keine steuerliche Betriebsaufgabe, wenn Handwerksbetrieb nur noch Hobby darstellt

Erzielt ein Handwerker über Jahre hinweg Verluste, wird das Finanzamt den Betrieb besonders genau unter die Lupe nehmen. Denn kann nachgewiesen werden, dass der Handwerker keine Gewinnerzielungsabsicht mehr hat, sondern nur noch sein Hobby steuerliche absetzen möchte, werden die Verluste steuerlich ignoriert. Ein Finanzamt ging hier noch einen Schritt weiter, ermittelte und besteuerte einen Aufgabegewinn für einen Handwerker zum Zeitpunkt, in dem er seinen Beruf zum Hobby machte. Doch das geht zu weit. › mehr

Steuertipp Tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt bringt Sicherheit

Nach einer Betriebsprüfung des Finanzamts gibt es häufig lange Gesichter in Handwerksbetrieben. Der Prüfer hat viele Fehler aufgedeckt, die zwar zu beheben sind, jedoch zu erheblichen steuerlichen Unsicherheiten führen. Eine Möglichkeit, diese Unsicherheiten zu beseitigen, ist die Unterzeichnung einer tatsächlichen Verständigung. › mehr