Bewertungsportale im Internet Kununu & Co: Keine anonymen Arbeitgeberbewertungen mehr
Arbeitgeberbewertungsportale erfreuen sich großer Beliebtheit. Ohne Namensnennung kann man sich dort über den aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber äußern. Unternehmen sind die im Schutz der Anonymität getätigten Aussagen oftmals ein Dorn im Auge. Eine aktuelle Entscheidung stärkt nun ihre Rechte: Bewertungsportale können verpflichtet sein, dem bewerteten Arbeitgeber den Klarnamen des Verfassers der Bewertung mitzuteilen.
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