Urteil SHK-Betrieb: Keine Haftung für Waschbären unterm Dach
Eine Waschbärfamilie nistet sich im Dach eines Wohnhauses ein. Der Hauseigentümer fordert Schadensersatz vom Sanitärbetrieb, der vorher für eine Reparatur beauftragt wurde. Zurecht? Das hat jetzt das Landgericht Frankfurt entschieden.
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