Was genau bedeutet Arbeitnehmerfreizügigkeit? - Seit dem 1. Mai benötigen Arbeitnehmer aus Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen keine Arbeitsgenehmigung mehr, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Dies gilt auch für Jugendliche, die eine Ausbildung in Deutschland machen möchten. Gleichzeitig könne deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter zum Arbeiten in diese Länder schicken. [...]
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