Was genau bedeutet Arbeitnehmerfreizügigkeit?
- Seit dem 1. Mai benötigen Arbeitnehmer aus Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen keine Arbeitsgenehmigung mehr, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Dies gilt auch für Jugendliche, die eine Ausbildung in Deutschland machen möchten. Gleichzeitig könne deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter zum Arbeiten in diese Länder schicken.
- Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes für Personen, für Waren und Dienstleistungen sowie den Kapital- und Zahlungsverkehr.
- Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt nun außer in Bulgarien und Rumänien in der gesamten EU.
- Gleichzeitig mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit trat auch die Dienstleistungsfreiheit in Kraft. Damit können Arbeitgeber aus Osteuropa ihre Mitarbeiter in einen anderen EU-Mitgliedsstaat schicken, damit sie dort angenommene Aufträge erfüllen.
- Die Arbeitsverhältnisse unterliegen immer dem Recht des Herkunftslands des Arbeitgebers. So dass dieser die geltenden Mindestlöhne berücksichtigen muss. Im Handwerk sind dies das Bauhauptgewerbe, das Elektrohandwerk, das Dachdeckerhandwerk, das Maler- und Lackiererhandwerk und das Gebäudereinigerhandwerk.