Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden Gericht rügt Besteuerung homosexueller Paare bei Grundstücksübertragung
Das Finanzgericht Münster hält die Besteuerung von Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für rechtswidrig. Zwar unterliegen solche Übertragungen seit Dezember 2010 nicht mehr der Grunderwerbsteuer, zuvor mussten homosexuelle Paare - anders als Ehegatten - diese Steuer jedoch zahlen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
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