In den Vorinstanzen war die Klage gescheitert Kneipier verlangt nach Rauchverbot Schadenersatz
Der Bundesgerichtshof prüft heute (9.00 Uhr), ob ein Gastwirt Schadenersatzanspruch gegen seinen Verpächter hat, weil der nach dem Rauchverbot einen Umbau der Gaststätte ablehnte. Ein Kneipenbetreiber im Raum Koblenz hatte 2005 eine Gaststätte mit zwei Räumen gepachtet. Nachdem in Rheinland-Pfalz das Nichtraucherschutzgesetz eingeführt wurde, gingen die Umsätze in der Gaststätte zurück.
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