DHZ-Info Fördergelder bei der Einstellung von "Hartz-IV"-Empfängern
Wer einen "Hartz"-IV Empfänger einstellt, kann nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit auch finanziell unterstützt werden. So bezahlen die zuständigen Grundsicherungsstellen Zuschüsse zum Lohn. Dabei können die Eingliederungszuschüsse bis zur Hälfte des Arbeitsentgelts und Beschäftigungszuschüsse sogar bis zu drei Viertel ausmachen.
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