Bauunternehmer und Gebäudereiniger Neue Regeln zur Steuerschuldnerschaft
In der Bauwirtschaft und in der Gebäudereinigungsbranche gilt eine steuerliche Besonderheit. Unter bestimmten Voraussetzungen schuldet der Auftraggeber die Umsatzsteuer und es gilt die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. Das Bundesfinanzministerium hat die Voraussetzungen dafür geändert. Alle Neuregelungen im Überblick.
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