Entlassung von Pflegerin nach Anzeige gegen Arbeitgeber rechtswidrig Straßburg stärkt Arbeitnehmer bei der Offenlegung von Missständen
Wer als Arbeitnehmer Missstände am Arbeitsplatz offenlegt, kann künftig nicht mehr so einfach entlassen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am Donnerstag in Straßburg, dass die Entlassung der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die auf Pflegemängel hinweisen wollte und deshalb ihren Arbeitgeber wegen Betruges angezeigt hatte, rechtswidrig war.
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