Meinungsfreiheit darf nicht "am Werkstor oder der Bürotür enden" Gewerkschaft: Gericht würdigt Zivilcourage von Berliner Pflegerin
Mit seinem Urteil zugunsten einer Berliner Altenpflegerin hat der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die Zivilcourage gewürdigt. Das Recht auf Meinungsfreiheit dürfe nicht "am Werkstor oder der Bürotür enden", erklärte die DGB-Vorsitzende im Bezirk Berlin-Brandenburg, Doro Zinke.
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