Käufer muss mangelhaftes Neufahrzeug zur Nachbesserung selbst zum Händler bringen BGH klärt umstrittene Frage im Kaufrecht
Wer nach dem Kauf eines neuen Fahrzeugs Mängel feststellt, kann nicht erwarten, dass der Händler es zur Nachbesserung am Wohnort des Käufers abholt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Der Käufer sei in der Regel verpflichtet, das Fahrzeug für die Mängelbeseitigung selbst zum Händler zu bringen oder einen Transport dorthin zu organisieren.
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