Bundesverfassungsgerichtspräsident Voßkuhle fordert "freiheitsorientiertes Gesamtkonzept" Sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Die Sicherungsverwahrung für gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter in Deutschland muss komplett neu gestaltet und deutlicher vom Strafvollzug abgegrenzt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden.
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