Riester-Sparer müssen ab 2012 grundsätzlich einen Eigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr leisten, um die volle Zulage zu erhalten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, dass dies auch für nicht berufstätige Ehepartner gelten soll, die bislang "mittelbar zulageberechtigt" waren, auch wenn sie keine Eigenbeiträge geleistet hatten.
Riester-Sparer müssen für Zulage künftig immer Eigenbeiträge leisten
Berlin (dapd). Riester-Sparer müssen ab 2012 grundsätzlich einen Eigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr leisten, um die volle Zulage zu erhalten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, dass dies auch für nicht berufstätige Ehepartner gelten soll, die bislang "mittelbar zulageberechtigt" waren, auch wenn sie keine Eigenbeiträge geleistet hatten. Die Beiträge können auch nachgezahlt werden, damit der Zulagenanspruch rückwirkend für die Vergangenheit erhalten bleibt.
Finanzminister Wolfgang Schäuble und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) wiesen darauf hin, dass Ehepartner in der Vergangenheit zum Teil Zulagen erhalten hätten, obwohl sie "irrtümlich und unabsichtlich" keine Eigenbeiträge geleistet hatten. "Missbrauch der staatlichen Riester-Förderung darf sich nicht lohnen. Aber wir helfen Familien, die das Richtige tun und mit der Riester-Rente zusätzlich für das Alter vorsorgen", teilten die beiden Minister mit. Alle Betroffenen würden nun automatisch informiert.
Bislang gilt, dass ein nicht berufstätiger Ehepartner Anspruch auf eine eigene Riester-Zulage hat, wenn der berufstätige Ehegatte einen Riester-Vertrag hat. Dazu muss er zwar einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, darauf aber keine Eigenbeiträge einzahlen. Bei der Geburt eines Kindes zum Beispiel ändert sich dies. Dann wird meist die Ehefrau dadurch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, dass der Staat ihr für drei Jahre Rentenversicherungsbeiträge zahlt und Rentenversicherungszeiten anrechnet. Pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung müssen jedoch auch jetzt schon mindestens 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.
Die beiden Minister verteidigten zudem Rückforderungen für Riester-Sparer in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro. Medien hatten vor einigen Wochen berichtet, in rund 1,5 Millionen Fällen seien staatliche Riester-Zulagen für die Jahre 2005 und 2007 rückabgewickelt worden. In vielen Fällen hätten Anleger ihr Riester-Guthaben "entgegen den klaren Bestimmungen" verwendet. "In solchen Fällen muss die Förderung schon aus Gründen der Gerechtigkeit gegenüber anderen Anlegern unausweichlich zurückgefordert werden", teilten die beiden CDU-Politiker mit.
dapd
