Klage vor dem Europäischen Gerichtshof Urteil: Steuernachteil für Homo-Ehe kann Diskriminierung darstellen
Steuerliche Nachteile für eingetragene Lebenspartnerschaften können eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung darstellen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Geklagt hatte ein Hamburger, der im Jahr 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründete, wie das Gericht mitteilte (Az: C-147/08).
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