Das Bundesverfassungsgericht wies eine entsprechende Beschwerde ab Ramelow bekommt nicht die gewünschte Akteneinsicht
Der Linke-Politiker Bodo Ramelow muss im Streit um seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz weiter ohne Informationen aus bestimmten Akten auskommen. Das Bundesverfassungsgericht wies nach Angaben des Linke-Fraktionschefs in Thüringen eine entsprechende Beschwerde ab.
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