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Vorzeitige Kündigung Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine Klagefrist zu beachten

Beendet ein Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt als vertraglich vereinbart, obwohl der Arbeitsvertrag keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vorsah, muss der Arbeitnehmer nun innerhalb einer dreiwöchigen Klagefrist Einspruch erheben, falls er die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen will. Anderenfalls kann er auch keinen Annahmeverzugslohn fordern. › mehr