Erst wenn ein Leasingnehmer, dessen Leasingfahrzeug Mängel aufweist und der deshalb vom Kaufvertrag zurücktritt, seine Ansprüche gegenüber dem Lieferanten der Leasinggesellschaft einklagt, kann er die vereinbarten Zahlungen der Finanzierungsraten gegenüber der Leasinggesellschaft einstellen. Wenn eine Leasinggesellschaft vertraglich ausschließt, dass der Vertragspartner aufgrund von Mängeln die Ratenzahlungen aussetzt, kann sie den Zahlungsverzug zum Anlass nehmen, den Leasingvertrag zu kündigen.
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