Entschädigungsanspruch Wenn ein schwerbehinderter Mitarbeiter im Bewerbungsverfahren benachteiligt wird
Ein Arbeitnehmer kann eine Entschädigungszahlung beanspruchen, wenn er aufgrund seiner Schwerbehinderung bei einer internen Stellenausschreibung benachteiligt wird. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte, dass allen Mitarbeitern die gleichen Chancen zustehen müssen, an einem Bewerbungsverfahren teilzunehmen.
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