Eine Betriebsveranstaltung ist nur dann eine Betriebsveranstaltung, wenn alle Betriebsangehörigen daran teilnehmen können. Ist der Teilnehmerkreis begrenzt und wird eine Arbeitnehmergruppe bevorzugt, entfällt die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalierung mit einem festen Steuersatz von 25 Prozent, so der Bundesfinanzhof (BFH v. 15.01.2009, Az.: VI R 22/06).
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