Ein Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer gleich behandeln, wenn er eine selbst gesetzte Regelung - beispielsweise eine freiwillig gewährte allgemeine Lohnerhöhung - anwendet. Er ist dabei dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet. Unterschiede im Bezug auf die Gehaltshöhe darf er nur aus sachlichen Gründen machen. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die Schlechterstellung eines Arbeitnehmers gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern aus willkürlichen oder sachwidrigen Gründen.
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