Tritt ein Käufer wegen nicht beseitigter Schäden vom Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs zurück, so hat er daneben auch Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Nutzungsausfallschadens. Diesen Anspruch kann er jedoch nur geltend machen, wenn er sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums, ein Ersatzfahrzeug beschafft.
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